Wärmepumpen-Förderung
ab Juli 2026
Zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Heizungsförderung (BEG) neu geordnet. Die gute Nachricht: Der Höchstsatz steigt sogar. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen können jetzt bis zu 80 Prozent Zuschuss erhalten. Was sich bei den einzelnen Bausteinen ändert, was neu dazukommt und was wegfällt, erklären wir hier verständlich und mit Rechenbeispiel. Wie die Technik dahinter arbeitet, lesen Sie im Wärmepumpen-Ratgeber: Voraussetzungen und Funktionsweise.
Die neue Förderung
Baustein für Baustein
Ihr Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Sie starten mit der Grundförderung und können je nach Situation zwei Boni obendrauf beantragen. In Summe sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich (für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen, sonst maximal 70 Prozent).
30 %
Grundförderung
Erhalten alle privaten Eigentümer für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe. Dieser Baustein bleibt unverändert.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung frühzeitig austauschen. Vorher lag dieser Bonus bei 20 Prozent.
bis 40 %
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Wichtig: Die Bausteine lassen sich kombinieren, der Gesamtzuschuss ist aber gedeckelt: auf 80 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag entsprechend), sonst auf 70 Prozent. Als förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit werden bis zu 28.000 Euro berücksichtigt.
Das ist neu
zum 21. Juli 2026
Neu: Familienzuschlag
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. So erreichen Familien leichter die höheren Stufen des Einkommensbonus.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt
Der Bonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er zusätzlich halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Wer früh wechselt, sichert sich den höheren Satz.
Weggefallen
Der Effizienzbonus (bisher 5 Prozent, unter anderem für natürliche Kältemittel wie Propan) sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen ersatzlos.
Höchstbetrag angepasst
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Höchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Zwei Rechenbeispiele
So wirken sich die neuen Konditionen konkret aus. Grundlage ist eine Wärmepumpe mit förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Selbstnutzende Familie, alte Ölheizung wird getauscht, ein minderjähriges Kind im Haushalt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 39.000 Euro. Dank Familienzuschlag (minus 10.000 Euro) fällt das anzusetzende Einkommen auf 29.000 Euro und damit in die höchste Stufe mit 40 Prozent Einkommensbonus.
Selbstnutzendes Paar ohne Anspruch auf den Einkommensbonus (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro), ersetzt eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus greifen.
Unverbindliche Beispiele nach den BEG-Konditionen gültig ab 21.07.2026. Der individuelle Anspruch hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wichtige
Stichtage
Bis 20. Juli 2026
Übergangsphase: Antragstellende mit gültiger Bestätigung zum Antrag können noch zu den bisherigen Förderbedingungen einreichen.
Ab 21. Juli 2026
Die neuen Förderbedingungen gelten. Grundförderung, gesenkter Klimageschwindigkeitsbonus, gestaffelter Einkommensbonus und Familienzuschlag greifen.
Ab 1. Februar 2027
Erste Absenkung: Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag sinken danach halbjährlich weiter. Ein früher Wechsel sichert die besseren Konditionen.
Ausblick: Wertschöpfungsbonus 2027
Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus angekündigt. Danach soll die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sinken, während in der EU gefertigte Geräte einen zusätzlichen Bonus erhalten.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und beraten Sie so, dass Sie die für Ihre Situation beste Kombination aus Technik und Förderung erhalten. Welche Geräte wir dabei einsetzen, sehen Sie bei den Viessmann-Wärmepumpen im Überblick.
Häufige Fragen zur
BEG-Förderung
Ihre Förderung in 30 Sekunden
Mit unserem kostenlosen Förder-Check berechnen Sie unverbindlich, wie hoch Ihr Zuschuss nach den neuen BEG-Konditionen ausfällt. Anschließend übernehmen wir auf Wunsch die komplette Antragstellung bei der KfW.
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